Kürzlich abgeschlossene Fälle

Hier finden sie eine Übersicht über kürzlich abgeschlossene Fälle von Tierquälerei, über die wir berichtet haben. Wir möchten Sie über den Ausgang dieser Fälle informieren und zeigen, dass unsere gemeinsamen Bemühungen Früchte tragen können.

Kater Tiger - im Ofen verbrannt💔

Nachdem ein Tierschützer einen Hinweis auf Tierquälerei bekommen hat (eine Katze soll mit heißem Wasser überschüttet und an die Wand geworfen worden sein), suchte er mit der Polizei die Wohnung auf - sie fanden nur noch verbrannte Knochen im Ofen. Es handelte sich um den Kater "Tiger".

Vor Gericht konnte nicht bewiesen werden, das der Angeklagte das Tier in den Ofen gesteckt hat - so kam es zu einem Freispruch.

😪😭😢 RIP Tiger

Schmotzer - es tut immer noch weh🌈

Das Landesgericht Innsbruck hat am 4. August 2026 vier junge Männer im Alter von 16 bis 25 Jahren vom Vorwurf der Tierquälerei im Fall des getöteten Katers „Schmotzer“ freigesprochen. 

Die Tat

 

  • Vorwurf: Die vier Männer aus Brixen im Thale (Tirol) sollen den Kater Ende April 2026 brutal getötet haben. 
  • Ablauf laut Video: Ein im Mai 2026 im Internet kursierendes Video zeigte die mutmassliche Tötung des Tieres mit einem Bolzenschussgerät und Schlägen mit einer Schneeschaufel. Abschliessend wurde ihm die Kehle durchgeschnitten. Die Tat löste grosse Empörung aus. 
  • Ausstattung der Angeklagten: Sie gaben an, das Tier schwer verletzt am Strassenrand aufgefunden und es von seinen Qualen erlösen zu wollen. 

 

    Das Urteil und die Begründung

     

    • Freispruch: Alle vier Angeklagten wurden freigesprochen; das Urteil ist rechtskräftig, da die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete. 
    • Gerichtsbegründung: Es konnte nicht bewiesen werden, dass der Kater nach dem Bolzenschuss noch Schmerzen empfand. Daher liess sich keine Quälerei nachweisen. Zudem glaubte das Gericht der Darstellung, dass die jungen Männer das bereits verletzte Tier von seinem Leiden erlösen beziehungsweise beenden wollten. 
    • Folgen: Das Urteil stieß in der Öffentlichkeit und bei Tierschützern auf scharfe Kritik. Dennoch wurden im August 2026 administrative Verwaltungsstrafverfahren gegen die Männer eingeleitet, da andere rechtliche Vergehen geprüft werden. 

     

     

    Donna - misshandelt und traumatisiert

    Die Tat

    Im Juli 2024 wurde Donna im Landkreis Erlangen-Höchstadt behördlich beschlagnahmt und kam in die Obhut des Tierheims Erlangen. Ihr Zustand war kritisch: 

     

    • Sie war extrem abgemagert, krank und schwer traumatisiert.
    • Dem Halter wurde neben der massiven, lebensbedrohlichen Vernachlässigung auch sexueller Missbrauch (Zoophilie) an dem Tier zur Last gelegt. 

     

       

      Das Gerichtsurteil

      Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhob nach längeren Ermittlungen Anklage. Das Verfahren endete Mitte Juli 2026 mit folgendem Urteil: 

       

      • Geldstrafe: Der Angelagte wurde zu einer Strafe von 120 Tagessätzen zu je 75 Euro verurteilt.
      • Gesamtsumme: Dies entspricht einer Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro wegen schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.

       

         

        Reaktionen und aktuelle Situation

        Das Urteil löste in den sozialen Medien sowie unter Tierschützern große Bestürzung und Enttäuschung aus, da die Strafe angesichts des extremen Leids des Tieres als viel zu milde empfunden wurde. 

        Jetzt ist Donna im Alter von 13 Jahren gestorben...wenigstens konnte sie ihr letztes Jahr in Liebe und Geborgenheit verbringen -

        R.I.P. Du süße Maus🕯

         

        Buddy: er dachte, er geht Gassi...

        Manchmal sind die Geschichten, die uns am meisten bewegen, die derer, die sich nicht selbst verteidigen können. Buddy ist eine solche Geschichte, die uns daran erinnert, warum Tierschutz Ehrensache ist.

        Die Tat

         

        • Opfer: Der Pudel-Mischling „Buddy“ (Hund seiner Lebensgefährtin).
        • Ort: Ein Waldstück in Flensburg (zwischen Engelsby und Mürwik).
        • Zeitpunkt: März / April 2025.
        • Ablauf: Der Täter tötete den Hund grausam und qualvoll, indem er ihn mit einem dünnen Seil an einem Baum aufknüpfte und erhängte.
        • Motiv: Der Angeklagte war von dem Tier genervt und wollte es loswerden. Vor Gericht stritt er die Tat zunächst ab.

         

          Die Strafe

           

          • Freiheitsstrafe: 10 Monate, ausgesetzt zur Bewährung auf 3 Jahre. Das NDR bestätigte die Rechtskraft des Urteils im August 2026.
          • Geldauflage: 3.000 Euro an den Tierschutzverein Flensburg.
          • Auflagen: Regelmäßige Gespräche mit einem Bewährungshelfer.
          • Strafschärfend: Vorstrafen des Täters, die rohe Tatausführung sowie das niedrige Motiv.

          Run free little Buddy - wir weinen um Dich😢

           

           

          Aktuelle Fälle von Tierquälerei

          Hier finden Sie aktuelle Fälle von Tierquälerei, über die wir berichten und auf die wir aufmerksam machen. Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für diese Verbrechen zu schärfen und die Öffentlichkeit zur Mithilfe aufzufordern.

          Jette - an Grausamkeit nicht zu überbieten

          Der Fall Jette, eine junge Hündin, die unsägliches Leid erfahren musste, erinnert uns an die tiefsten Abgründe menschlicher Grausamkeit und die unermüdliche Notwendigkeit des Tierschutzes.

          Ablauf und Details der Tat

           

          • Jette sollte nach einer erfolgreichen Vermittlung ein sicheres Leben in ihrem neuen Zuhause haben.
          • Stattdessen erlitt die Hündin in einer Wohnung tagelang große Qualen.
          • Die Beschuldigten gaben dem Hund Spülmaschinentabs und das Schmerzmittel Ibuprofen zu fressen.
          • Zudem verabreichten sie Jette Insulin.
          • Nach einem tagelangen Überlebenskampf wurde die Hündin schließlich an einer Küchentür erhängt. 

           

            Folgen und Reaktionen

             

            • Der Fall wurde im Juni 2026 öffentlich und löste bundesweit Entsetzen aus.
            • Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen zwei Beschuldigte wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
            • Das zuständige Veterinäramt sprach ein offizielles Tierhaltungsverbot gegen die Verdächtigen aus. 
            • Rund 500 Menschen versammelten sich zu einer Mahnwache in Pößneck, um der Hündin zu gedenken.
            • Tierschutzorganisationen fordern nach der Tat eine härtere Bestrafung von Tierquälerei in Deutschland.

            Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen - wir warten auf die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft!

             

             

            Wer warst Du und was ist passiert?

            Ein mittelgroßer Hund wurde im August 2026 tot und mit zugeschnürten Pfötchen aus dem Fluss Sülz in Overath-Untereschbach geborgen. Es soll sich um eine Hündin handeln

            Details zum Vorfall

             

            • Fundort: Fluss Sülz in Overath-Untereschbach (51491).
            • Zustand des Tieres: Der Hund wies blaue Schnüre an den Füßchen auf, was den Verdacht auf schwere Tierquälerei auslöste.
            • Ermittlungen: Finder verständigten die Polizei vor Ort. Es wurde versucht, den Mikrochip des Tieres auszulesen, um die Halter zu ermitteln und die genaue Todesursache sowie die Umstände zu klären. 

             

            Weitere Informationen gibt es noch nicht - wenn Sie Hinweise geben können oder Ihnen etwas aufgefallen  ist, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle. 

            Bobby - ausgesetzt und gestorben...

            Zum Hintergrund des Falls

             

            • Der Fund: Spaziergänger fanden den Hund „Bobby“ im März 2026 tot in einem Waldstück zwischen Schipkau und Kostebrau (Brandenburg). 
            • Die Tat: Das Tier war an einen Baum gebunden worden und starb vermutlich qualvoll. 
            • Die Ermittlungen: Der Hund war nicht gechipt. Hinweise aus der Bevölkerung brachten die Polizei im April 2026 auf die Spur des mutmaßlichen Halters. 
            • Der Stand: Ein amtstierärztliches Gutachten sowie der Pathologiebefund liegen den Behörden vor und die Staatsanwaltschaft bereitet die Anklage wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor