Wortlaut und Begründung der Petition
Wortlaut der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB)
grundlegend zu reformieren, um einen umfassenden und zeitgemäßen Schutz von Heimtieren zu
gewährleisten.
Dies soll durch folgende vier Kernmaßnahmen realisiert werden:
-Verschärfung des Strafmaßes
-Einführung eines Tierquälerregisters
-konsequente Ahndung des Aussetzens von Tieren
- finanzielle Absicherung von Tierheimen
Begründung
Der Schutz der Tiere ist seit 2002 als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert. Dennoch hinkt die rechtliche und finanzielle Realität diesem Verfassungsauftrag im Bereich des Heimtierschutzes massiv hinterher.
Zu 1 (Höhere Strafen): Das aktuelle Strafmaß verfehlt seine abschreckende Wirkung. Grausame
Misshandlungen von Haustieren werden in der Rechtspraxis allzu oft als minderschwere Vergehen behandelt und mit geringen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen auf Bewährung geahndet. Eine Heraufstufung zum Verbrechen stellt klar, dass Tiere fühlende Mitgeschöpfe und keine gefühllosen Sachen sind. Lebenslange Halterverbote sind der einzige effektive Schutz vor rückfälligen Tätern.
Zu 2 (Tierquäler-Register): Bislang können Personen, gegen die ein Tierhaltungsverbot verhängt wurde,
mühelos im nächsten Landkreis, im Internet oder bei privaten Züchtern neue Tiere erwerben. Ohne ein
zentralisiertes, behördliches Register, das vor der Abgabe eines Tieres kontrolliert werden muss, bleiben
ausgesprochene Halterverbote in der Praxis kaum überprüfbar und wirkungslos.
Zu 3 (Strafen für das Aussetzen): Das Aussetzen von Heimtieren – besonders in den Sommermonaten – hat
ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Da Tiere oft nicht registriert sind, bleibt die Ermittlung der
verantwortlichen Halter eine seltene Ausnahme. Nur eine bundesweit einheitliche Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht schafft die datentechnische Basis, um illegales Aussetzen lückenlos zurückzuverfolgen und spürbare Sanktionen durchzusetzen.
Zu 4 (Unterstützung der Tierheime): Die deutschen Tierheime arbeiten seit Jahren am absoluten Limit. Sie
übernehmen als Erfüllungsgehilfen der Kommunen die Pflichtaufgabe der Fundtierbetreuung, werden dafür
jedoch chronisch unterfinanziert. Die aktuelle Praxis der unzureichenden Kostenerstattung deckt weder
gestiegene Tierarzt- noch Energiekosten. Eine verlässliche, staatliche Grundfinanzierung und die
zweckgebundene Verwendung der Hundesteuer sind dringend erforderlich, um den drohenden Kollaps der
Tierrettungsinfrastruktur abzuwenden.
Aus diesen Gründen ist eine umfassende gesetzliche Neuregelung durch den Gesetzgeber dringend geboten.
Anregungen für die Forendiskussion
Wir leben im 21. Jahrhundert und haben längst begriffen, das Tiere lebende, fühlende Wesen sind die als vollwertige Familienmitglieder angesehen werden. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, die Gesetze zu modernisieren und zukunftsorientiert anzupassen.